AGB

Präambel

CONCIQUE ist Betreiber einer Webseite zur Bewerbung von Clubs, Bars und anderen Lokalen, welche Nutzern erlaubt Lokalitäten zu finden.

Bis 01.10.2023 befindet sich die Webseite noch im Aufbau und der Vorbereitung für die finale Version. Während dieser Phase sind noch nicht alle Funktionalitäten womöglich vorhanden und können eingeschränkt sein. Auch die Erweiterung des Angebots ist möglich.

Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Concique e.U. (CONCIQUE) und dem jeweiligen Kooperationspartner (Vertragspartner). Änderungen bzw. Einschränkungen dieser Bedingungen erfordern der Schriftform. Diese Bedingungen gelten ebenso für sämtliche Folgegeschäfte mit CONCIQUE. Diese AGBs genießen für die Leistungserbringung Vorrang gegenüber abweichenden AGBs des Vertragspartners. Abweichende Vereinbarung oder Ausschlüsse einzelner Klauseln benötigen zum Wirksamwerden einer schriftlichen Vereinbarung.

CONCIQUE behält sich das Recht vor die vorliegenden AGBs an aktuelle Entwicklungen und rechtliche Vorgaben anzupassen. Diese Änderungen werden mit Verständigung des Vertragspartners wirksam.  

Alle in der Kooperationsvereinbarung erwähnten Bestandteile, werden auch ohne gesonderte Unterfertigung Vertragsbestandteil. Bei Widersprüchen innerhalb der Vereinbarung wird die für CONCIQUE günstigere Auslegung angewandt. Die Vertragsbestandteile sind insbesondere:

  • Die Kooperationsvereinbarung
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Concique e.U.
  • Datenschutzerklärung

Vertragsgegenstand

Gegenstand der Kooperationsvereinbarung ist die Bewerbung des Vertragspartners auf der Webseite von CONCIQUE sowie die Möglichkeit direkt über die Webseite Reservierungen entgegenzunehmen. Hierfür wird von CONCIQUE die dafür notwendige technische Voraussetzung bereitgestellt und verwaltet.

Hierbei ist nie CONCIQUE Veranstalter, sondern stets der Vertragspartner selbst.

Leistung

Der Leistungsumfang richtet sich nach den oben genannten Punkten.

CONCIQUE wird das Unternehmen, des Vertragspartners auf der Webseite bestmöglich darstellen, wozu der Vertragspartner alle notwendigen Bild- sowie Textmaterialien zur Verfügung stellt. Hierfür stimmt der Vertragspartner zu, dass CONCIQUE ebenfalls Bilder und Informationen aus online Quellen zur Profilerstellung verwenden und veröffentlichen darf. Die genaue Präsentation dieser Materialien bleibt im Ermessen von CONCIQUE.

CONCIQUE behält sich das Recht vor, Adaptierung am Leistungsumfang vorzunehmen. In diesem Fall werden die jeweiligen Neuerungen dem Vertragspartner umgehend mitgeteilt.

Vertragsdauer und Beendigung

Der zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist wirksam ab dem Datum der Unterzeichnung dessen.

Der Vertrag kann stets zum Monatsletzten unter Einhaltung einer vier wöchigen Kündigungsfrist beendet werden. Das Recht auf eine außerordentliche Beendigung bleibt unberührt.

Ein außerordentlicher Kündigungsgrund ist in den folgenden Fällen gegeben:

  • Anhaltendes vertragswidriges Verhalten des Vertragspartners.
  • Das andauernde Unterbleiben der notwenigen Mitwirkung des Vertragspartners.
  • Die Nichtbezahlung einer offenen Verbindlichkeit und einer Mahnung

Reservierung

CONCIQUE bietet dem Vertragspartner die Möglichkeit direkt über die Webseite Reservierungen entgegenzunehmen. Der jeweilige Modus der Reservierung wird vom Vertragspartner bestimmt. Der Vertragspartner verpflichtet sich einen geeigneten Modus zu wählen und diesen so zu Betreuen, dass er eingegangene Reservierungen zeitgerecht beantworten kann.

Sofern die Reservierung über das standardisierte Reservierungsformular von CONCIQUE durchgeführt werden soll, wird dem Vertragspartner, nach Abschicken des Formulars durch den Kunden, eine E-Mail mit den Informationen zugestellt. Die Annahme dieser Reservierung erfolgt direkt durch den Vertragspartner. CONCIQUE trifft über die Zustellung der E-Mail hinausgehend keine weiteren Pflichten.

CONCIQUE ist in diesem Fall rein Vermittler und nimmt keine Reservierungen direkt an. Der Vertragspartner haltet CONCIQUE schad- und klaglos mit etwaigen Schäden und Ansprüche, die durch eine mangelhafte Reservierungsabwicklung seitens des Vertragspartners entstehen.

Informations- und Mitwirkungspflichten

Die Vertragsparteien verpflichten sich die andere Partei, über alle für die Kooperation wichtigen Informationen in Kenntnis zu setzten und Anfragen in angemessener Zeit zu beantworten, sofern nicht gegen gesetzliche oder berufsrechtliche Vorschriften verstoßen oder eine Geheimhaltungsvereinbarung verletzt wird.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, CONCIQUE aktuelle bzw notwendige Informationen über das Unternehmen selbst, anstehende Veranstaltungen und Aktionen unter Beachtung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Jugendschutzes, der Privatsphäre, des Datenschutzes, des Urheberrechts, des Markenrechts und des Wettbewerbsrechts, zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner wird CONCIQUE stets schnellstmöglich detaillierte Informationen zur Verfügung stellen. Der Vertragspartner trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Die Vertragsparteien vereinbaren eine ständige Kommunikation per E-Mail und Telefon.

Während dem aufrechtem Vertragsverhältnis ist CONCIQUE berechtigt, die Rechte, Namen, Logos, Bilder und Videos des Vertragspartners für die Erstellung und Instandhaltung des Webprofiles zu vervielfältigen, Nutzen, den Usern der Webseite zugänglich zu machen und ebenso zu Marketingzwecken für Events zu verwenden. Hierfür verpflichtet sich der Vertragspartner alsbald nach Unterfertigen der Vereinbarung, CONCIQUE alle notwendigen Materialien unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. CONCIQUE wird weiters ermächtigt eigenhändig allgemein verfügbare Materialien (Social Media, Bilder und Inhalte aus dem Internet) zu Nutzen.  

CONCIQUE behält sich das Recht vor, vor und während einem Event bzw den laufenden Betrieb den Veranstaltungsort unentgeltlich aufzusuchen, durch den vom Vertragspartner bekanntgegebenen Kontakt. (Geschäftsführung, Mitarbeiter etc). Dabei ist den Mitarbeitern von CONCIQUE auch der allfällige Zutritt zum VIP-Bereich zu gestatten. Sofern durch die Mitarbeiter von CONCIQUE, bei dieser Betretung Bilder oder Videos zu Marketingzwecken erzeugt werden, ist CONCIQUE zur weiteren Nutzung dieses Materials umgehend berechtigt. Der Vertragspartner hat hierfür Sorge zu tragen, dass sämtliche Besucher der Anfertigung von Bild- oder Videoaufnahmen und deren Verwendung vorab zugestimmt haben wie zB. durch die Hausordnung. Für Ansprüche aus Verletzung dieser Pflicht hält der Vertragspartner CONCIQUE schad- und klaglos.

Haftung

CONCIQUE übernimmt lediglich die Haftung im Bezug auf die Bereitstellungen der technischen Infrastruktur, Webseitenfunktionalität und Nutzung der Webseite. Jegliche Haftung durch CONCIQUE für leicht fahrlässiges Verhalten hierbei wird ausgeschlossen; eine Haftung für vorsätzliches Handeln bleibt hiervon unberührt.

CONCIQUE übernimmt keinerlei Haftung für das Verhalten von Gästen und Kunden, insbesondere solchen, welche über die Webseite eine Reservierung abgegeben haben. CONCIQUE ist weiters in keiner Weise dazu verpflichtet Kunden hinsichtlich ihres Alters, Vertrauenswürdigkeit und sonstiger persönlichen Eigenschaften zu überprüfen, insbesondere gesetzlichen Vorschriften wie Jugendschutzbestimmungen.

Bei Beschwerden oder Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche durch den Kunden gegenüber dem Vertragspartner beschränkt sich die Verpflichtung von CONCIQUE, rein auf die Bekanntgabe aller notwendigen und ihr erteilten Informationen und Unterlagen. Überdies verpflichtet sich der Veranstalter CONCIQUE, in Hinsicht auf Forderungen und gesetzlicher Ansprüche gegenüber einem Kunden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt überdies auch für Forderungen des Veranstaltungsorteigentümers gegenüber dem Veranstalter, sofern es sich nicht um dieselben Personen handelt.

CONCIQUE haftet nicht für Schäden, welche aus der Bewerbung von Angeboten des Vertragspartners entstehen, weil diese Angebote nicht mehr verfügbar sind. Sollten solche Angebote nicht mehr verfügbar sein, muss der Vertragspartner alsbald CONCIQUE davon in Kenntnis setzen.

Geheimhaltung und Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien vereinbaren Informationen und Daten, welche durch das Vertragsverhältnis erlangt wurden, vertraulich zu behandeln. Dies erstreckt sich auch auf die Mitarbeiter der Vertragsparteien. Dies betrifft vor allem Informationen über Produkte, Dienstleistungen und Events, die noch öffentlich bekannt sind.

Datenschutz

Mit Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung nimmt der Vertragspartner zur Kenntnis, dass ihm die Datenschutzerklärung von CONCIQUE ausgehändigt wurde, in welcher alle wesentlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen. Ebenso bestätigt er damit, die Richtigkeit der angegeben Daten.

Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass es zur Vertragserfüllung erforderlich ist, seine personenbezogenen Daten automationsgestützt zu verarbeiten. Er stimmt diesem Vorgang ausdrücklich zu.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar, unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.

Sonstiges

Sofern CONCIQUE keine abweichende Kontaktadresse (Zustelladresse, Person, Email) schriftlich mitgeteilt wird, erfolgen sämtliche Zustellungen, an die in der Kooperationsvereinbarung bekanntgegebene Adresse.

Der Vertragspartner und CONCIQUE verzichten darauf, die Kooperationsvereinbarung wegen Irrtum oder sonstiger Gründe anzufechten.

Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden der Kooperationsvereinbarungen und allfälliger Nebenvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollte eine oder mehrere Vertragspunkte unwirksam oder durch nachträgliche Rechtsprechung gesetzeswidrig sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Die ausgefallenen Bestimmungen, werden in einem solchen Fall mit dispositiven Recht gefüllt.

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